Statuten
Unsere Statuten bilden die Grundlage für eine vertrauensvolle und strukturierte Vereinsarbeit. Sie definieren unsere Ziele, Aufgaben, Entscheidungswege und die Rechte unserer Mitglieder. Für uns stehen Werte wie Transparenz, Mitwirkung, Verantwortung und Offenheit im Zentrum. Die Statuten sorgen dafür, dass unser Verein fair, demokratisch und zukunftsorientiert geführt wird.
Statuten des Vereins Bettmeralp Kultur Ersetzen die Statuten vom 03.04.2008
Art. 1 Name, Rechtsform, Sitz Der Name des Vereins lautet BETTMERALP KULTUR. Die Rechtsform ist ein Verein im Sine vom Schweizerischen ZGB 60ff. Sitz ist Bettmeralp, die Lokalität das Büro der Aletsch Arena auf der Bettmeralp.
Art. 2 Zweck - Der Zweck von BETTMERALP KULTUR ist die Förderung, Planung und Durchführung kultureller Anlässe zur kulturellen Bereicherung für die einheimischen Bevölkerung und deren Gäste - Mit der Durchführung kultureller Anlässe soll die Attraktivität der Bettmeralp als Ferienort gesteigert werden.
Art. 3 Mitgliedschaft Mitglied werden kann: - Jede natürliche Person - Jede juristische Person Neumitglieder werden an der GV aufgenommen. Wer den Mitgliederbeitrag nicht entrichtet, verfällt in Passivmitgliedschaft. Die Person ist weiterhin Mitglied, wird aber nicht mehr zur GV eingeladen und hat kein Stimmrecht.
Art. 4 Kapital Das Kapital setzt sich zusammen aus: - Den gespendeten Kapitaleinlagen und Mitgliederbeiträge - Dem Total aller Einnahmen und Ausgaben durchgeführter Anlässe - Weitere Aufwendungen (Steuern, Administration, etc.)
Art. 5 Der Vorstand Der Vorstand besteht aus mindestens vier, maximal sieben Mitgliedern: - Präsident(in) - Vizepräsident(in) - Aktuar(in) - Kassier - Vertreter der Gemeinde Bettmeralp - Beisitzer Aufgaben des Vorstandes: - Verwaltung des Kapitals während des Vereinsjahres - Administration während des Vereinsjahres - Entgegennahme von Vorschlägen für Anlässe - Beantwortung der Vorschläge - Wahl der jeweiligen OK's der Anlässe, sowie der Kontrolle der Arbeit des OK's - Einberufung von Versammlungen - Rechtsgültige Handlungen - Bestimmung finanzielle Förderungsbeiträge für kulturelle Anlässe in der Gemeinde Bettmeralp.
Art. 6 Die OK's - Für jeden Anlass wird ein OK gewählt. - Das OK ist vollumfänglich verantwortlich für die Planung und Durchführung der Anlässe. - Der OK Präsident legt dem Vorstand in der Planungsphase eines Anlasses ein Budget zur Genehmigung vor. - Das OK legt dem Vorstand bis spätestens einen Monat nach einem Anlass die Schlussabrechnung dar - Die Art und Zusammensetzung der OK's kann je nach Anlass variieren.
Art. 7 Kulturelle Förderung Ein Antrag auf kulturelle finanzielle Förderung beinhaltet folgendes: - Einreichung eines Fördergesuchs mit definiertem Betrag und Veranstaltungsdetails - Einreichung eines Budget - Namen der OK Mitglieder.
Art. 8 Rechtsgültige Handlungen Unterschriftsberechtigung: - Die Vorstandsmitglieder sind unterschriftsberechtigt. - Rechtsgültige Unterschrift im Doppel, das heisst mindestens zwei der drei Vorstandsmitglieder.
Art. 9 Generalversammlung Die ordentliche GV findet einmal jährlich statt und wird vom Vorstand einberufen. Eine ausserordentliche GV kann vom Vorstand einberufen werden oder auf schriftlichen Antrag von mindestens zehn Mitgliedern an den Vorstand.
Art. 10 Stimmrecht Jedes Mitglied hat eine Stimme.
Art. 11 Beschlussfähigkeit An der GV entscheidet das relative Mehr, unabhängig der Anzahl vertretenen Stimmen. Abstimmungen finden offen statt, auf Verlangen geheim.
Art. 12 Wahlen Der Vorstand und die Revisionsstelle werden alle 2 Jahre gewählt.
Art. 13 Mitgliederbeitrag Der Jahresbeitrag pro Mitglied wird an der GV beschlossen.
Art. 14 Finanzen Zusätzlich zum Art. 4 Kapital gilt: - Die Jahresrechnung muss von der Generalversammlung genehmigt werden - Die Jahresrechnung muss von einer unabhängigen Revisionsstelle genehmigt werden - Der Gewinn geht vollumfänglich zugunsten des Vereins Bettmeralp Kultur.
Art. 15 Auflösung - Die Auflösung erfolgt per ausserordentliche GV. - Das Kapital wird nach Erledigung aller offenen Aufwendungen gemäss Beschluss der letzten ausserordentlichen GV an einen kulturellen Anlass übertragen.
Bettmeralp, 27. Juli 2017 Sebastian Imhof, Präsident/Martial Minnig, Aktuar